Eintritt in die Kinderfeuerwehr
In die Kinderfeuerwehr können Kinder, die im Stadtgebiet Weiden wohnen und das 6. Lebensjahr vollendet haben, mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheiden die Betreuer der Kinderfeuerwehr.
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr endet:
- durch Austritt,
- durch Übertritt in die Jugendfeuerwehr
- mit Vollendung des 12. Lebensjahres,
- durch Auflösung der Kinderfeuerwehr
- durch Ausschluss
Ausschlusskriterien
Folgende Kriterien können zum Ausschluss aus der Kinderfeuerwehr Weiden führen:
- Bei 3-maligem, unentschuldigtem Fehlen bei Gruppenstunden der Kinderfeuerwehr ergeht schriftliche Mitteilung an die Eltern, mit der Aufforderung, die Teilnahme ihres Kindes an den Stunden zu gewährleisten oder bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung ihr Kind schriftlich oder telefonisch zu entschuldigen. Wird dieser Bitte nicht nachgegangen, erfolgt der Ausschluss des Kindes aus der Kinderfeuerwehr.
- Bei sehr häufigen wiederholtem entschuldigten Fehlen ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Eltern, mit der Bitte ihr Kind regelmäßig in die Gruppenstunden der Kinderfeuerwehr zu bringen. Bei weiteren massiven Fehlzeiten des Kindes wird ein Ausschluss beantragt.
- Bei wiederholtem, massiven Fehlverhalten des Kindes, durch welches die Stunde gestört oder andere Teilnehmer gefährdet werden und welches auch nach Aufforderung und Mahnung nicht gebessert wird, kann nach Absprache der Betreuer mit der Vereinsführung und den Eltern ebenfalls der Ausschluss des Kindes erfolgen.
Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied der Kinderfeuerwehr hat das Recht:
- bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken
- mit seinen Ideen und Interessen ernst genommen zu werden.
- aktiv an der Ausarbeitung der Regeln mitzuwirke
Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtungen:
- an den Dienststunden und Veranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen
- die Anordnungen und Weisungen der Betreuer zu befolgen
- die Kameradschaft und Freundschaft zu pflegen und zu fördern
- die besprochenen und festgesetzten Regeln einzuhalten
Werdegang
6-12 Jahre - aktive Teilnahme an der Kinderfeuerwehr
12-16 Jahre - erster Ausbildungsabschnitt in der Jugendfeuerwehr
16-18 Jahre - zweiter Ausbildungsabschnitt in der Jugendfeuerwehr, Möglichkeit der Teilnahme an Versammlungen und Einsätzen
ab 18 Jahre - Eintritt in die aktive Wehr
Aufgaben und Ziele der Kinderfeuerwehr sind insbesondere
- spielerische Vorbereitung auf den Dienst in der Jugendfeuerwehr
- Erziehung der Mitglieder zur Nächstenhilfe
- Erziehung zur Gruppen – und Teamfähigkeit
- Erwerb und Förderung sozialer Kompetenzen
- Vermittlung von Kompetenzen, sich für Toleranz und Vielfalt einzusetzen
- Zur Erfüllung vorgenannter Aufgaben und Ziele gehören insbesondere
- Spiel und Sport
- Kreatives Gestalten
- Informationsveranstaltungen (z.B. Besuch von anderen Feuerwehren)
- Brandschutzerziehung
- Verkehrserziehung
- Gesundheitserziehung
- Umweltschutz
Verwendung von Ritualen zu Beginn und Abschluss der Gruppenstunden
Ein gemeinsamer Anfang und ein gemeinsames Ende dienen der Orientierung und sind für die Kinder wichtig, um einen geschlossenen Rahmen zu schaffen und ihnen Sicherheit zu geben. Durch den gemeinsamen Beginn kommen die Kinder in der Feuerwehr an und können sich auf den dort gegebenen Rahmen einstellen.
Der gemeinsame Abschluss der Gruppenstunde dient zum Austausch über das zusammen Erlebte und lässt die Kinder sich noch einmal als Gruppe erleben und wahrnehmen, bevor sie in den Alltag entlassen werden.
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